Am Freitag, dem 27.04.2007 fand durch Mitarbeiter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes Radebeul unter Anwesenheit eines Vertreters der Bauherrschaft ein Ortstermin im Objekt "Friedensburg" statt. Anlass waren Hinweise aus der Bürgerschaft bzw. aus den Reihen des Stadtrates, dass die Bauherrschaft angeblich entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes und entgegen der erteilten Baugenehmigung an Stelle einer gastronomischen Hauptnutzung nunmehr eine vorrangige Wohnnutzung des Objekts beabsichtigt.
Im Ergebnis des Ortstermins ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt die vermutete grundsätzliche Nutzungsänderung nicht nachweisbar. Festgestellte Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung konnten durch den Vertreter der Bauherrschaft erklärt werden und bewegen sich im Rahmen der genehmigten Nutzungen. Der Vertreter der Bauherrschaft versicherte im Rahmen des Ortstermins nochmals ausdrücklich an den genehmigten Nutzungen festhalten zu wollen. Seitens der Vertreter der Stadt wurde der Vertreter der Bauherrschaft darauf hingewiesen, dass alle Änderungen/Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung seitens der Bauherrschaft durch entsprechende Tekturanträge zur erteilten Baugenehmigung zur Genehmigung einzureichen sind.