Wir weisen vorsorglich alle Gastwirte und Betreiber von Vergnügungsstätten, insbesondere von Diskotheken
und Spielhallen, darauf hin, dass entsprechend § 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen
(SächsSFG) am
Volkstrauertag (18.11.07), am Buß- und Bettag (21.11.07) und am Totensonntag (25.11.07)
öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen, die den ernsten Charakter dieses Tages
zuwiderlaufen, verboten sind.
Verstöße gegen diese Verbotsvorschrift können gemäß § 8 des SächsSFG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geld-
buße geahndet werden.
Für Fragen steht Ihnen das Sachgebiet Ordnung und Sicherheit der Stadtverwaltung Radebeul unter der Ruf-Nr.
0351 8311-712 gern zur Verfügung.