Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Benutzung der Wertstoffcontainer gemäß § 7 Abs. 1 der Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Radebeul an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet ist. Wer dennoch zu diesen Zeiten die Wertstoffcontainer benutzt, handelt ordnungswidrig und kann, gem. § 18 Abs. 1
Nr. 5 i. V. m. § 18 Abs. 3 Polizeiverordnung, mit einer Geldbuße belangt werden.
Da die Wertstoffcontainer an den Feiertagen nicht geleert werden, erfahrungsgemäß jedoch gerade in dieser Zeit viel Altglas anfällt, kann es kurzzeitig zur Überfüllung kommen. Bitte haben Sie dafür Verständnis und stellen Sie keine Glas- oder andere Abfälle an den Containerstandplätzen ab.