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Urteil im Schwarzbautenprozess

Freitag, 11.08.2006

Schwarzbauten: Urteil des Verwaltungsgerichtes

bisheriger Verfahrensgang:

  • 11.10.1975 Genehmigung zur Errichtung eines Bungalows für Wochenendnutzung
  • 90er Jahre umfangreiche bauliche Erweiterungen und Veränderungen sowie Übergang zur Dauerwohnnutzung durch Eigentümer - ohne Genehmigung
  • 02.10.1998 Baueinstellungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung durch die Stadt
  • 05.03.2002 Beseitigungsanordnung mit Zwangsgeldandrohung durch die Stadt
  • 05.04.2002 Widerspruch der Eigentümer
  • 20.03.2003 Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Dresden mit Bestätigung der städtischen Beseitigungsanordnung
  • 22.04.2003 Klage der Eigentümer beim Verwaltungsgericht Dresden
  • 27.10.2004 gerichtlicher Ortstermin
  • 13.06.2006 mündliche Verhandlung beim VG Dresden

bisherige Presseberichterstattung:

Die Presse berichtete bereits umfangreich über die mündliche Verhandlung beim Verwaltungsgericht Dresden am 13.06.2006. In der Sitzung wurde den Parteien ein gerichtlicher Vergleichsvorschlag unterbreitet. Dieser beinhaltete den Rückbau auf die vor 1990 genehmigten Verhältnisse und Maße sowie die Wiederherstellung des Wochenendcharakters; keine Dauerwohnnutzung. Wie die Presse ebenfalls bereits berichtete wurde der gerichtliche Vergleichsvorschlag durch die Kläger Anfang Juli widerrufen.

aktuelle Presseinformation:

Das Verwaltungsgericht Dresden hat daraufhin nunmehr am 25.07.2006 folgendes Urteil (Az.: 2 K 121/06) gefällt: "Die Klage wird abgewiesen." Die Anordnung der Stadt vom 05.03.2002 zur vollständigen Beseitigung des ohne Genehmigung grundlegend veränderten und umgenutzten Gebäudes wurde somit gerichtlich vollumfassend bestätigt. Gegen dieses Urteil können die Kläger nun innerhalb eines Monats nach Zugang des Urteils Antrag auf Zulassung der Berufung durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen stellen.

Der Ausgang des Verfahrens hat für die Stadt große Bedeutung, da es eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Art und Weise der Behandlung ähnlich gelagerter Fälle sein wird. Oberbürgermeister Bert Wendsche: "Der bisherige Verlauf des Verfahrens zeigt, Bauen ohne Genehmigung lohnt sich nicht. Bauwillige die sich unsicher über den Umfang der Genehmigungspflichten sind, sollten besser frühzeitig Rat suchen. Die Mitarbeiterinnen unseres Bauordnungs- und Stadtplanungsamtes helfen gern."

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