Bei dem Verfahren zum Thema Schwarzbauten am Dresdner Verwaltungsgericht Ende Juni diesen Jahres (die Presse berichtete umfangreich) wurde vom Gericht auf Vorschlag der Stadt Radebeul ein Vergleich unterbreitet.
Mit Annahme dieses Vergleiches durch beide Parteien, wäre der drohende Totalrückbau des Gebäudes vermieden und das Verfahren beendet worden. Der Vergleichsvorschlag beinhaltete die Mindestforderung der Stadt Radebeul, nämlich den Rückbau auf die vor 1990 genehmigten Verhältnissen und Maße. Bis November diesen Jahres hätten die Bauherren Satteldach, Kniestock und Wintergarten zurückbauen müssen. Ebenso hätten sie die bisherige Dauernutzung für Wohnzwecke auf eine lediglich noch Wochenendnutzung beschränken müssen.
Für die Stadt überraschend haben die beklagten Bauherren den Vergleichsvorschlag abgelehnt. Damit werden die Richter am Verwaltungsgericht Dresden jetzt ein Urteil fällen. Gegen dieses Urteil ist dann die Berufung vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen möglich.